Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Für alle Aufträge gelten die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie des ZVEI e.V., soweit hier nichts anderes vermerkt ist.
Angebote und Abschluss
Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Liegen solche nicht vor, so gelten grundsätzlich die Verkaufsbedingungen des Lieferers. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferer. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
Preise
Alle Angebote, Verkäufe und Berechnungen erfolgen in Euro (€). Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Zahlung.
Überschreiten die gewünschten Liefertermine des Kunden den Zeitraum der zu dem Tage der Auftragserteilung gültigen Laufzeit eines Tarifvertrages so behalten wir uns vor nach Abschluss eines neuen Tarifvertrages die Preise der neuen Situation anzupassen. Desgleichen, wenn innerhalb eines Jahres die Rohstoffpreise über den üblichen Rahmen hinweg steigen.
Mindestbestellwert: 120.00 EUR (€). Bei Bestellungen unter 120.00 EUR werden 35.00 EUR als Bearbeitungsgebühr auf den Warenwert aufgeschlagen.
Rücklieferungen und Stornierungen
Bei Rücklieferungen, die wir nicht zu vertreten haben, wird eine Bearbeitungsgebühr von 30% des Warenwertes, mindestens jedoch 35.00 EUR berechnet.
Bei Stornierungen, die von uns als solche bestätigt wurden, wird eine Stornogebühr von 15% des Warenwertes, mindestens jedoch 35.00 EUR berechnet.
Mängelrügen
Mängelrügen werden von uns entgegengenommen, wenn diese unverzüglich schriftlich, jedoch spätestens 14 Tage nach Eintreffen der Ware angezeigt werden. Nicht rechtzeitig erfolgte Mängelrügen oder eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware entbinden uns der Haftung sowie eventueller Garantien. Bei nachweislich fehlerhafter Lieferung können wir nach unserer Wahl Gutschrift erteilen oder mangelfreien Ersatz liefern. Mängel an Teillieferungen berechtigen nicht zur Streichung der übrigen Bestellungen oder anderer noch laufender Aufträge.
Lieferung, Liefertermin und Versand
Die Frist für Lieferungen oder Leistungen beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt. Die Ausführung von Bestellungen erfolgt in der Regel zu den vereinbarten Terminen. Nach Möglichkeit in einer Lieferung oder, wenn nicht anders durchführbar in Teillieferungen.
Sollten uns in Bezug auf Lieferungen oder Einhaltungen von Terminen Schwierigkeiten entstehen, die außerhalb unseres Bereiches zu suchen sind, so sind wir berechtigt die Ausführung zu dem uns möglichen Zeitpunkt vorzunehmen oder ohne Anerkennung von Schadenersatzansprüchen Aufträge ganz oder teilweise zu streichen, falls sich die Durchführbarkeit als unmöglich erweist. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Versicherungen werden auf Wunsch und Kosten des Käufers abgeschlossen. Verpackung und Porto werden zu Selbstkosten berechnet. Unvorhergesehene Lieferhindernisse durch höhere Gewalt, Streik oder Betriebsstörungen im eigenen Betrieb berechtigen uns Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzugeben.
Abweichungen
Die sich im Rahmen des Üblichen bewegenden, unvermeidlichen Abweichungen in Beschaffenheit, Stoff, Reinheit, Farbe und sonstigen Eigenschaften behält sich der Verkäufer in üblicher Weise vor. Diese Abweichungen geben dem Käufer kein Recht, den Kaufpreis zu mindern, Wandelung oder Nachbesserung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche die auf diesen Abweichungen beruhen, sind ausgeschlossen.
Bei Sonderanfertigungen bleibt eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% der bestellten Menge vorbehalten, soweit nicht andere Vereinbarungen getroffen worden sind. Ansprüche auf Werkzeuge bei Sonderanfertigungen stehen dem Käufer nicht zu. Auch dann nicht, wenn Werkzeug kostenanteile berechnet werden.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehender Ansprüche.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Waren vor Bezahlung im regulären Geschäftsverkehr nur unter den Bedingungen berechtigt, dass er seinen Kunden den gleichen Eigentumsvorbehalt auferlegt. Er tritt heute schon die aus dem Weiterverkauf entstehenden Ansprüche einschließlich Eigentumsvorbehalt an uns ab. Die Abtretung gilt bereits stillschweigend als vollzogen, sobald an uns Verpflichtungen bestehen.
Bei Vergleich oder Konkurs sind unsere Waren aussonderungsberechtigt.
Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb 10 Tage netto ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht andere, schriftliche Vereinbarungen vorliegen. Bei Erstbestellungen gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Schecks oder Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskont- bzw. Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Zahlungsverzug werden vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Verzugszinsen in Höhe von 2% über LZB-Satz berechnet.
In diesem Falle sind die gesamten Verbindlichkeiten sofort fällig. Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug ohne Nachfristsetzung von uns noch vorliegenden Aufträgen, auch bei bereits teilweiser Erfüllung, zurückzutreten, ohne dass dem Käufer daraus irgendwelche Rechte entstehen.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beiderseitige Rechte und Pflichten sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist Crailsheim. Es gilt deutsches Recht.